Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ist bemüht, seine Internetseiten im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt https://getreidemonitoring.lfl.bayern.de/.
Dieser Internetauftritt ist mit den Vorgaben der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise vereinbar.
Diese Erklärung wurde am 1.4.2026 erstellt.
Sie haben Frage zum Getreidemonitoring. Wenden sie sich bitte an getreidemonitoring@lfl.bayern.de.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von https://getreidemonitoring.lfl.bayern.de/ aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich bei uns melden unter:
E-Mail: poststelle@LfL.bayern.de
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Vöttinger Straße 38
85354 Freising
E-Mail: poststelle@LfL.bayern.de
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV Externer Link Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St. Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de